Nun gelten auch für die Sportvereine in Baden-Württemberg die neuen Regeln. Das bedeutet:
Da PCR-Tests mit Kosten verbunden sind, müssen wir in nächster Zeit kontrollieren, dass die Halle nur mit der 2-G-Regel genutzt werden darf (oder mit PCR-Test, wenn vorhanden).
Verständnis von uns allen für diese “Warnstufe” setzen wir voraus.
Es ist wichtig, diese Regeln einzuhalten, vor allem im Sinne des Sports und der Freizeitgestaltung.